Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen

Spielothek


Die Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen und erfordern ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Diesen Anforderungen wollen wir gerecht werden um die Umsetzung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich ihrer Aufgaben und Pflichten im Rahmen der Prävention bewusst sind, im Sinne unserer Gäste aktiv gewährleisten.
"Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Spielen an Geldspielgeräten nicht zu gestatten – dies gilt für Spielhallen und auch in der Gastronomie."
Wir sind bestrebt, die Anforderungen, die sich aus dem Betrieb von Geldspielgeräten ergeben, bestmöglich umzusetzen und unseren Gästen ein sozialverträgliches Freizeitangebot zur Verfügung zu stellen. Es ist ebenso wichtig, unseren Gästen grundlegende Informationen und Unterstützung zu möglichen Spielproblemen sowie die entsprechenden Kontakte des Hilfesystems zur Verfügung zu stellen. 

Unter den folgenden Kontaktdaten können Sie sich ausreichend informieren ...

Beratung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) 

Tel. 01801 372700
(Festnetzpreis 3,9 Cent pro Minute, höchstens 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen)

Thüringen

Fachstelle GlücksSpielSucht Thüringen
Tel. 0361 3462024

Sachsen-Anhalt

Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt Tel. 0800 1372700

Sachsen 

Sächsische Landesstelle gegen die Suchtgefahren
Tel. 0800 1372700

spielbewusst.de

Online Link
www.spielbewusst.de

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